Unfallversicherung.

Genesungsgeld

Das Genesungsgeld soll erholungsbedingte Mehrkosten (z.B. spezielle Ernährung, leichtes Bewegungstraining) nach einem unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt decken. Es kann nur in Verbindung mit Krankenhaus-Tagegeld und nur in gleicher Höhe vereinbart werden.

Nach den AUB 94 wird das Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertage, für die Krankenhaus-Tagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tag, nach folgender Staffel gezahlt:

  • für den 1. bis 10. Tag 100%
  • für den 11. bis 20. Tag 50%
  • für den 21. bis 100. Tag 25%

Ist die Zusatzbedingung für das verbesserte Genesungsgeld vereinbart, fällt die Staffel fort, so dass während des gesamten Anspruchszeitraums das volle Genesungsgeld gezahlt wird.

 

 

 

 


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