Firmenversicherung - Produkthaftpflicht.
		      
			   Gegenstand ist die verschuldensunabhängige Haftung des  Herstellers für Sicherheitsmängel (nicht nur für Gewährleistungsmängel  im Rahmen der Herstellergarantie), wenn fehlerhafte Produkte, die dem  privaten Gebrauch bzw. Verbrauch dienen, nach dem 1. 1. 1990 in den  Verkehr gebracht wurden.
Gegenstand ist die verschuldensunabhängige Haftung des  Herstellers für Sicherheitsmängel (nicht nur für Gewährleistungsmängel  im Rahmen der Herstellergarantie), wenn fehlerhafte Produkte, die dem  privaten Gebrauch bzw. Verbrauch dienen, nach dem 1. 1. 1990 in den  Verkehr gebracht wurden.
                  
Durch die Verschärfung der gesetzlichen (z. B. Produkthaftungsgesetz)  und durch verschiedene Rechtsentscheide bestimmten Haftungsregelungen  ist das Risiko der „Produkthaftung“ erheblich gestiegen.
Grundsätzlich  haften Unternehmen für verschuldete Schäden unbegrenzt. 
Zu einer  bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung ist es deshalb meist ratsam  eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies  empfiehlt sich, da Personen- oder Sachschäden, die durch ein Produkt  verursacht werden zwar über die Betriebshaftpflichtversicherung  versichert sind, Vermögensschäden jedoch meistens nicht oder nur in Form  eines Basisschutzes erfasst sind. 
Über eine  Produkthaftpflichtversicherung werden eventuelle Vermögensschäden, die  durch fehlerhafte Produkte entstehen, bis zu der Höhe der vereinbarten  Versicherungssumme abgedeckt. Als erweiterte Form der normalen  Haftpflichtversicherung bietet sich die Produkthaftpflichtversicherung  insbesondere für Hersteller und Zwischen- (Quasi-)hersteller von Roh-  oder Zwischenprodukten aber auch für Importeure an. Sie deckt die so  genannten Kostenschäden von Dritten ab.
Unter die Produkthaftpflichtversicherung fallen Schäden, die bspw. durch
- mangelhafte Produkte,
- fehlende zugesicherte Eigenschaften,
- ddie Erstellung mangelhafter Erzeugnisse durch fehlerbehaftete Maschinen,
- die Verarbeitung und Weiterverarbeitung,
- Leistungen, die nach der Lieferung, Ausführung oder dem Abschluss der Leistungen einem Dritten entstehen.
              
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