Zulagen - Das zahlt der Staat

Die Förderung besteht für alle förderberechtigten Versicherten in einer Sparzulage.

Sie beläuft sich

Bei Ehepaaren erhalten beide Partner die Grundzulage, wenn jeder einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Die Regelung gilt auch, wenn nur einer der beiden Partner zum Kreis der förderfähigen Personen gehört.

Pro Kind , für das Kindergeld gezahlt wird, erhöht sich die Zulage

Bezieher höherer Einkommen haben darüber hinaus die Möglichkeit zum steuerlichen Sonderausgabenabzug.

Geltend gemacht werden können - unabhängig vom individuellen Einkommen - folgende Aufwendungen:

Jeder förderberechtigte Versicherte erhält unabhängig davon, ob für ihn die Zulagenförderung oder der steuerliche Sonderausgabenabzug günstiger ist, von der Zentralstelle für Zulagenförderung die ihm zustehenden Zulagen.

Stellt das Finanzamt fest, dass dem Versicherten über die gezahlten Zulagen hinaus ein steuerlicher Sonderausgabenabzug zusteht, wird dieser automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Die Zulagen vermindern sich entsprechend, wenn weniger als folgende Beträge (Summe aus Eigenbeiträgen und Zulagen) für die Altersvorsorge aufgebracht werden:

Die Beträge beschreiben auch gleichzeitig die Obergrenze des steuerlichen Sonderausgabenabzugs.

Bei Ehepaaren werden die gemeinsamen Einkommen bis zur doppelten Beitragsbemessungsgrenze zu Grunde gelegt. Auch bei einem Einkommen erhalten sie die Grundzulage doppelt.

Förderung für Familien (verheiratete Paare):
Familienstruktur Förderung
Ehepaar mit Kind(ern)
ein Partner förderberechtigt
zwei GrundzulagenKinderzulage(n)
Ehepaar mit Kind(ern)
beide Partner förderberechtigt)
zwei GrundzulagenKinderzulage(n
Ehepaar mit Kind(ern)
kein Partner förderberechtigt
keine Förderung
Förderung für Familien (unverheiratete Paare):
Familienstruktur Förderung
unverheiratetes Paar mit Kind(ern)
ein Partner förderberechtigt
eine Grundzulage Kinderzulage(n) nur,
wenn Förderberechtigter zugleich kindergeldberechtigt ist
unverheiratetes Paar mit Kind(ern)
beide Partner förderberechtigt
zwei GrundzulagenKinderzulage(n)
unverheiratetes Paar mit Kind(ern)
kein Partner förderberechtigt
keine Förderung