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Rechtsquellen

Hausratversicherung
Wirtschaftliche Entwicklung

Die Hausratversicherung ist seit ihrer Einführung vor etwa 60 Jahren zu einer der bedeutendsten Versicherungen für den privaten Bereich geworden. Mit ca. 4,1 Milliarden DM Prämieneinnahmen im Jahre 1995 stellt sie einen bedeutenden Zweig in der Sachversicherung dar. Für Schäden wurden im gleichen Jahr ca. 2,33 Milliarden DM aufgewendet, das entspricht einer Schadenquote von 57,7%. Den Hausratversicherern bereitet die Schadenentwicklung in der versicherten Gefahrenbereichen Feuer und Einbruchdiebstahl Sorgen, da Wohnungsbrände, Einbrüche und Fahrraddiebstähle zunehmen.

Rechtsgrundlagen und Versicherungsmöglichkeiten

Der Deckungsumfang in der Hausratversicherung bestimmt sich

- nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen,

- nach den zugehörigen Klauseln,

- nach den Besonderen Bedingungen.

Der weiteren Betrachtung liegen zugrunde:

- Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen

- Klauseln für die Verbundene Hausratversicherung

- Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung

Die Verbundene Hausratversicherung bietet eine Grunddeckung für diejenigen Gefahren und Schäden, die jeden Hausrat bedrohen. Vertragliche Erweiterungen über den Einschluss von Klauseln oder der Abschluss ergänzender Versicherungsverträge ermöglichen die Gestaltung eines individuellen Versicherungsschutzes. Die Hausratversicherung hat im Laufe der Jahrzehnte einen großen Wandel erfahren, der jeweils in der Einführung neuer Bedingungswerke und Klauseln zum Ausdruck gekommen ist.

Produktneuerungen seit der Einführung des EG-Binnenmarktes

Die Tarif- und Bedingungsfreiheit im deregulierten Versicherungsmarkt seit 1994 hat für den Bereich der Hausratversicherung noch zu keiner nennenswerten Produkt- und Tarifvielfalt geführt. Soweit neue Produkte vorgestellt wurden, handelt es sich in erster Linie um Erweiterungen der Grunddeckung, wie z.B. den Einschluss der Elementarschadenversicherung.

Geschäfts-/ Betriebsgebäudeversicherung
Vertragsgrundlagen

Soweit die Versicherung als gebündelte Versicherung vereinbart wird, können vor allem folgende Bedingungswerte in Frage kommen:

Zu den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen treten den Versicherungsschutz ergänzende Klauseln.

Die Versicherungsbedingungen in der Sachversicherung sind aufbaumäßig und inhaltlich gleich gestaltet, soweit dies möglich ist. Es kann daher auf bereits dargestellte, gleichlautende Bedingungsinhalte verwiesen und sich auf die Besonderheiten in den noch nicht betrachteten Bedingungswerken beschränkt werden.

Verbundene Wohngebäudeversicherung
Wirtschaftliche Entwicklung

Die Gebäudeversicherung wird in der Bundesrepublik Deutschland von

Mit einem Beitragsvolumen von ca. 5,56 Milliarden DM im Jahr 1995 ist die Verbundene Wohngebäudeversicherung der stärkste Sachversicherungszweig. Auf der Schadenseite wird die Verbundene Wohngebäudeversicherung immer wieder durch korrosionsbedingte Leitungswasserschäden und Sturmschäden stark belastet. Gegenüber 1993 mit einer Schadenquote von 81,7% ist die Schadenquote im 1994 jedoch witterungsbedingt auf 70,2% gesunken und im Jahr 1995 noch günstiger ausgefallen.

Vertragliche Grundlagen

Vertragsgrundlagen sind in erster Linie die Versicherungsbedingungen und die Klauseln.

Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen

Die Abkürzung „VGB“ steht für „Verbundene Gebäudeversicherungs-Bedingungen“, womit zum Ausdruck gebracht wird, dass mehrere Gefahrengruppen in der Wohngebäudeversicherung zusammengefasst sind, nämlich

Im Gegensatz zur Hausratversicherung sind diese drei Gefahrengruppen in der Wohngebäudeversicherung aber auch einzeln versicherbar.

Klauseln für die Erweiterung der Grunddeckung

Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen kennt die Wohngebäudeversicherung ein Bündel von Klauseln zur Erweiterung der Grunddeckung.

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